Wissenswertes und Tipps
Rezept, Zuzahlung & Zuzahlungsbefreiung
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was die Farben der Rezeptzettel bedeuten? Oder sich darüber gewundert, dass Sie manchmal keine Zuzahlung leisten müssen? Unter welchen Voraussetzungen bekommt man die geleistete Eigenbeteiligung zurück?
Mit dieser Seite möchte Ihnen die Stadt-Apotheke Freital einige nützliche Informationen zu diesen Themen an die Hand geben.
Farbe der Rezepte Gesetzliche Zuzahlung Befreiung der Zuzahlungen
Die Farbe des Rezepts
Die Farbe des Rezeptzettels gibt Auskunft über die Abrechnungsart und Gültigkeitsdauer:
Rotes Rezept
Kassenrezept. Die Verordnungen werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, aber es fallen Zuzahlungen an. Gültigkeit: 4 Wochen ab dem Ausstellungsdatum.
Blaues Rezept
Privatrezept für Privatversicherte oder Rezept für gesetzlich Versicherte, die allerdings 100 % selbst bezahlen müssen. Der Grund: das verschriebene Präparat ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Gültigkeit: 3 Monate.
Gelbes Rezept
Rezept für Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel. Gültigkeit: 7 Tage.
Grünes Rezept
Empfehlung des Arztes für ein rezeptfreies Medikament. Gültigkeit: unbegrenzt.
Übrigens dürfen mit einem Rezept nur maximal 3 Arzneimittel verordnet werden.
Gesetzliche Zuzahlungen bei Arzneimitteln
Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie für die Kosten für Medikamente oder Verbands- und Heilmittel Zuzahlungen leisten. Diese Zuzahlungsbeträge ziehen wir als Apotheke zwar von Ihnen ein, aber wir führen Sie zu 100 % an die Krankenkassen ab.
Eine Ausnahme bilden die zuzahlungsbefreiten Arzneimittel. Dabei handelt es sich um preisgünstige Medikamente, für die Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen hat. Gerne beraten wir Sie dazu.
Die Höhe der Zuzahlung liegt bei 10 % des Arzneimittelspreises. Allerdings darf die Zuzahlung nicht mehr als 10 Euro betragen, es sei denn, das vom Arzt verordnete Medikament liegt über dem von den Kassen festgelegten Festbetrag. Dann fällt zu der gesetzlichen Zuzahlung noch der Differenzbetrag zum Festbetrag für Sie an.
Als Mindestgrenze wurden 5 Euro festgelegt. Wenn der Medikamentenpreis allerdings darunter liegt, dann zahlen Sie "nur" den Preis für das Medikament.
Kinder unter 12 Jahren sind von den Zuzahlungen befreit (Kinder bis 18: Befreiung mit Einschränkung).
Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des jährlichen Brutto-Haushaltseinkommens, für chronisch Kranke gilt 1 Prozent bzw. ist unter bestimmten Bedingungen eine vollständige Befreiung möglich. Am besten sammeln Sie alle Belege Ihrer Ausgaben für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte oder Reha-Maßnahmen.
Die Stadt-Apotheke Freital unterstützt Sie gerne. Mit Hilfe unserer Kundenkarte können wir Ihre geleisteten Zuzahlungen für die in unserer Apotheke gekauften Arzneien verwalten und Ihnen jederzeit einen Auszug zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse oder dem Finanzamt ausdrucken.
Sie können sich auch zu Jahresbeginn von den Zuzahlungen befreien lassen und den Betrag in Höhe der voraussichtlichen Belastungsgrenze im Voraus bei Ihrer Krankenkasse einzahlen.